Satzung des VfB Döbbrick
Beitragsordnung des VfB Döbbrick
(gültig ab Januar 2025)
1. Beiträge
Mitglieder | Jahresbeitrag | Monatsbeitrag |
Aktive Sportler | 144,00 Euro | 12,00 Euro |
Passive fördernde Mitglieder | 72,00 Euro | 6,00 Euro |
Kinder / Jugendliche | 72,00 Euro | 6,00 Euro |
Studenten / Rentner | 72,00 Euro | 6,00 Euro |
Ehrenmitglieder | frei | frei |
2. Aufnahmegebühr (einmalig Zahlung)
Mitglieder | Aufnahmegebühr |
Aktive Sportler | 12,50 Euro |
Kinder / Jugendliche | 5,00 Euro |
Alle anderen Mitglieder | keine |
3. Fälligkeit (unabhängig von der Zahlweise)
- als Jahresbeitrag bis 31.03. eines Jahres oder
- als Halbjahresbeitrag bis zum 31.03. und bis zum 31.08. eines Jahres
4. Zahlweise
- bar an Kassenwart*in VfB Döbbrick
- per Überweisung auf das VfB Döbbrick Vereinskonto (siehe 5. Bankdaten)
- per Dauerauftrag auf das VfB Döbbrick Vereinskonto (siehe 5. Bankdaten)
- per SEPA-Lastschriftmandat (Einzug zum 31.03. Jahresbeitrag und zum 31.08. bei Zahlung halbjährlich)
Bei Unterdeckung des angegebenen Kontos wird zur Bearbeitung der Rücklastschrift
eine Gebühr von 5 Euro erhoben!
Bei nicht termingerechter Zahlung (Beitrag ist bringpflichtig) beträgt die Verspätungszulage pro angefangenen Monat 2,50 Euro.
5. Bankdaten
Inhaber: VfB Döbbrick
IBAN: DE61 1805 0000 3112 1011 61
BIC: WELADED1CBN
6. Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft kann mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen.
Der Mitgliedsbeitrag beim VfB Döbbrick ist ein Jahresbeitrag und wird nicht bei Kündigung der Mitgliedschaft vor dem 31.12. zurückerstattet.
Aktive Mitglieder aus der Abteilung Fußball deren Saison vom 01.07. bis zum 30.06. geht, können mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum 30.06. eines Kalenderjahres kündigen.
7. Sozialklausel
Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann der Vorstand beschließen, dass der Mitgliedsbeitrag zeitweilig verringert oder gestundet wird. In besonders schwierigen Situationen für ein Mitglied kann der Vorstand beschließen, dass auf Aufnahmegebühr und/oder Beitrag befristet verzichtet wird.